Für die Untersuchung und Behandlung eines Kindes ist ein Überweisungsschein eines niedergelassenen Arztes erforderlich.
Die Finanzierung aller Kinder- und Jugendambulanzen und Sozialpädiatrischen Zentren in Berlin erfolgt durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin und durch die Krankenversicherungen.