Die Kostenträger der KJA/SPZ

Für die Untersuchung und Behandlung eines Kindes ist ein Überweisungsschein eines niedergelassenen Arztes erforderlich.

Die Finanzierung aller Kinder- und Jugendambulanzen und Sozialpädiatrischen Zentren in Berlin erfolgt durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie des Landes Berlin und durch die Krankenversicherungen.

 

Kostenträger Kosten Träger Senatsverwaltung Berlin
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